Als Folge der Entwicklung auf den Zins- und Devisenmärkten standen und stehen immer noch zahlreiche außerbörslich abgeschlossene Derivategeschäfte (OTC-Derivate), die sich für Kunden als verlustbringend erwiesen haben, auf dem Prüfstand. Besondere Aktualität haben in jüngerer Zeit nicht zuletzt Klagen von Gebietskörperschaften wegen verlustbringender Swapgeschäfte erlangt (s. BGH, Urteil vom 28. April 2015, XI ZR 378/13). Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil und in der vorangegangenen Entscheidung aus dem Januar 2015 (XI ZR 316/13) eine Vielzahl offener Fragen klären können, die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zuvor kontrovers behandelt worden waren. Gleichwohl verbleiben in der Praxis der instanzgerichtlichen Rechtsprechung eine ganze Reihe von Streitpunkten. Diese werden die Oberlandesgerichte im Rahmen der vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Grundsätze zu lösen suchen. Dabei ist allerdings absehbar, dass auch der Bundesgerichtshof erneut Gelegenheit erhalten wird, sich zu der Thematik zu äußern. Besondere Relevanz kommt dabei u.a. Kausalitäts- und Verjährungsfragen zu. Zudem haben in jüngerer Zeit die klassischen Aspekte der anleger- und objektgerechten Beratung neben der Marktwert-Rechtsprechung wieder an Bedeutung gewonnen. Das Seminar gibt vor diesem Hintergrund einen Überblick über den aktuellen Stand der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung. Die Kick-Back Frage begegnet dem Praktiker unverändert zweigeteilt. Zum einen nach wie vor vergangenheitsbezogen immer dann, wenn in Haftungsprozessen der Geltungsbereich der Rechtsprechung ausgelotet wird und über letzte offene Einzelaspekte gestritten wird, die immer wieder Anlass für klärende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bieten (s. nur die Entscheidungen des XI. Zivilsenats vom 3. Juni 2014 (XI ZR 147/12, WM 2014, 1382) und vom 1. Juli 2014 (XI ZR 247/12, WM 2014, 1621). Zum anderen zukunftsbezogen, wenn es um die Beratung über die Ausgestaltung von Aufklärung/Beratung und Vertragsdokumentation geht. Hier werden in der zukünftigen Diskussion auch die mit der Neufassung der Finanzmarkt-Richtlinie (MiFID II) verbundenen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen verstärkt in den Vordergrund treten. Oft lassen sich beide Fragenkomplexe nicht trennen, nicht selten ergeben sich bei der Beantwortung Zielkonflikte zwischen der Vergangenheitsbewältigung und der Zukunftsgestaltung. Bei diesem Seminar werden Ihnen anerkannte Experten einen detaillierten Einblick in die Dos und Donts im Zusammenhang mit strukturierten Produkten geben. Das Seminar will erst die Rechtstatsachen klären, die Rechtslage aus unterschiedlichen Blickpunkten darstellen und analysieren und dann Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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22.02.2016 | 9.30 bis ca. 17.30 Uhr | Eschborn / Ts. |