Zivil- und aufsichtsrechtliche Fragen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Nach neuem WpHG, neuer MaComp und den unmittelbar anwendbaren EU-Regelungen zur MiFID II | Mit aktueller höchstrichterliche Rechtsprechung

Zielsetzung

Kurz vor Einführung des EU-Regelwerks MiFID II in die Praxis sind immer noch zahlreiche Fragen offen, es zeichnet sich ab, dass auch nach dem Stichtag 3. Januar 2018 noch vieles geklärt werden muss, zumal der administrative Aufwand in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als extrem hoch eingeschätzt wird
- Anfertigung von Beratungsbögen und Produktinformationsblätter
- Transparenz der Kosten und Nebenkosten
- Dokumentationspflichten
- Provisionsberatung
- Zuwendungen
- Geeignetheitserklärungen
- Aufbewahrungspflichten
Die Anforderungen an die Konzepteure von Finanzprodukten bzw. an die Vertriebsunternehmen sind detailliert und umfangreich, insbesondere durch das Produktfreigabeverfahren mit der Bestimmung des Zielmarktes, durch die Kommunikation zwischen Hersteller und Vertrieb sowie durch den laufenden Produktüberprüfungsprozess.
Anlegerschutz ist letztendlich, dass der Anleger auf Basis korrekter Produktinformationen über Produkte entscheiden soll und seine Anlageentscheidung laufend überdenken kann.
Ausgehend von den zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen ist Ziel des Seminars die Darstellung aller – nach den neuen Vorgaben der Gesetzgebung und den von der Rechtsprechung entwickelten Pflichten – Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Kundenberatung und Vermögensverwaltung zur Vermeidung von Haftungsfällen. Neben dem großen Anlageberatungs-Teil wird das Seminar mit einem Spezialteil zur Vermögensverwaltung inkl. Vertragsgestaltung und Haftungsfragen nach den neuen Regelungen abgerundet. Ein besonderer Teil widmet sich Fragen der Digitalisierung der Vermögensverwaltung.

Datum Uhrzeit Ort
25.01.2018 bis 26.01.2018 1. Tag: 9.30 bis ca. 17.30 Uhr, 2. Tag: 9.00 bis ca. 17.00 Uhr Eschborn / Ts.
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