inkl. der neuen Unshell-Richtlinie der EU („ATAD“)
Das Seminar bietet zunächst einen praxisbezogenen Erfahrungsbericht zu den bereits zum 01.02.2022 umgesetzten Reformen insbesondere aufgrund des ATAD-Umsetzungsgesetzes. Es werden vertiefte Kenntnisse zur Anwendung der geänderten Normen im Bereich der Verrechnungspreise sowie der neuen Hinzurechnungsbeteuerung nach dem AStG vermittelt. Ergänzend werden bereits jetzt die nach der sog. Unshell-Richtlinie vorgesehenen Verschärfungen dargestellt und entsprechende Ansätze zur sofort erforderlichen Berücksichtigung im Rahmen der Tax Compliance und der Planung von grenzüberschreitenden Strukturen aufgezeigt.
Das internationale Steuerrecht hat sich in den letzten Jahren rasant verändert mit der Folge, dass auch Steuerplanung, Deklarations- und Meldepflichten immer wieder im Rahmen des Tax Risk Managements angepasst werden müssen. Im Vordergrund steht längst nicht mehr die Erzielung von Steuerarbitragen, sondern zunehmend die Vermeidung gravierender Steuernachteile. Ausgehend von BEPS, Ergänzungen in den OECD Transfer Pricing Guidelines zu Finanztransaktionen über eine derzeit diskutierte globale Steuerreform in Form von OECD Pillar 1 und 2 befeuern unzählige nationale Umsetzungs- und Änderungsmaßnahmen diese Entwicklung. Dazu kommt die bereits im Entwurf vorliegende ATAD 3 Richtlinie, welche bereits ab 2024 anzuwenden ist, deren Auswirkungen allerdings bereits dieses Jahr zu beachten sein könnten. Und zwar sowohl hinsichtlich bestehender und geplanter Strukturen, als auch in Bezug auf das Vorhalten einer gesonderten Dokumentation für deren Aufbau keineswegs bis zur Umsetzung der Richtlinie abgewartet werden kann.
Die Reform des Außensteuergesetzes (AStG) mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz und dem Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, beide aus dem Juni 2021, dazu neue Verwaltungsgrundsätze 2020 und neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise aus dem Juli 2021 sind die entsprechenden aktuellen nationalen Entwicklungen hierzulande. Die grundlegende Reform des AStG enthält neben einer Neustrukturierung des § 1 AStG eine Angleichung der deutschen Verrechnungspreisgrundsätze an die OECD Transfer Pricing Guidelines und hat eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduzierung von Doppelbesteuerungen zum Ziel. Die Verwaltungsgrundsätze legen dies aus Sicht der Finanzverwaltung aus.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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28.02.2022 | 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr | Online-Seminar |