DAC6
Am 25. Juni 2018 trat die EU-Richtlinie 2018/822/EU (Änderung der Richtlinie 2011/16/EU) vom 25.5.2018 in Kraft, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einführung von gesetzlichen Regelungen über eine Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen bis spätestens 31.12.2019 verpflichtet (sog. „DAC 6“). Jeder Mitgliedstaat hat demnach die Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zur Mitteilung Verpflichteten bis spätestens zum 31.8.2020 die erforderlichen Informationen für alle relevanten Steuergestaltungen ab dem 25.6.2018 übermitteln.Mitteilungspflichtig können insbesondere Banken, Corporates, Versicherungen, Investmentgesellschaften und sonstige Finanzdienstleister wie auch Berater sein. Ziel des Praktiker-Seminars ist es, die zu erwartenden Auswirkungen in Deutschland aus der Sicht der Finanzverwaltung, der Banken und Finanzdienstleister und der Beraterschaft darzustellen und erste Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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29.01.2020 | 9.15 bis ca. 17.45 Uhr | Eschborn / Ts. |