ist seit 1990 als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt zugelassen und seit 2006 Partner der Rechtsanwaltskanzlei LWS-LAW in Frankfurt am Main. Er ist spezialisiert auf Bankaufsichtsrecht, Kapitalanlagerecht und alle Rechtsfragen des Privatkundengeschäfts und des Asset Management. Er berät deutsche und ausländische Banken, Finanzdienstleitungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie institutionelle Investoren, wie Versicherungen und Pensionskassen. Zudem vertritt er seine Mandanten gegenüber den Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin) und in Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Gerichten.
Herr Eichhorn ist seit langem im Finanzdienstleistungssektor tätig und war vor seinem Eintritt in die Kanzlei LWS-LAW jeweils sieben Jahre für den BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. und die UBS in Deutschland, bei letzterer als Leiter für Recht und Compliance im Wealth und Asset Management tätig. Er verfügt folglich nicht nur über vertiefte Erfahrungen in den europäischen und deutschen Rechtssetzungs- und Aufsichtsprozessen, sondern auch in den internen Abläufen großer Finanzdienstleistungsunternehmen. Herr Eichhorn veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und ist Mit-Kommentator des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagegesetzbuch. Im Übrigen tritt er regelmäßig als Referent auf.